Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für Webentwicklungsdienstleistungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Verträge zwischen Weblore (nachfolgend "Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über die Erbringung von Webentwicklungsdienstleistungen.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(3) Diese AGB gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass der Auftragnehmer sie nochmals ausdrücklich vereinbaren müsste.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
(2) Der Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch die Aufnahme der Arbeiten zustande.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Der Auftragnehmer erbringt Webentwicklungsdienstleistungen gemäß der getroffenen Vereinbarung. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der Projektbeschreibung und den individuellen Vereinbarungen.
(2) Sofern nicht anders vereinbart, umfassen die Leistungen:
- Konzeption und Entwicklung von Webanwendungen
- Frontend- und Backend-Entwicklung
- Responsive Design für verschiedene Endgeräte
- Grundlegende SEO-Optimierung
- Testing und Qualitätssicherung
- Dokumentation der entwickelten Lösung
(3) Hosting, Domain-Registrierung und laufende Wartung sind, sofern nicht ausdrücklich vereinbart, nicht im Leistungsumfang enthalten.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle erforderlichen Informationen, Inhalte und Zugangsdaten rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.
(2) Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass er über alle erforderlichen Rechte an den zur Verfügung gestellten Inhalten verfügt.
(3) Verzögerungen aufgrund unvollständiger oder verspäteter Mitwirkung des Auftraggebers gehen zu dessen Lasten und können zu einer Anpassung der Projektzeitpläne und Vergütung führen.
(4) Der Auftraggeber ist verpflichtet, zur Verfügung gestellte Zwischenergebnisse zeitnah zu prüfen und Feedback zu geben.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach der individuellen Projektvereinbarung. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Bei Projekten mit einem Auftragswert über 5.000 € wird eine Anzahlung von 50% des Gesamtbetrags bei Vertragsschluss fällig.
(3) Die Restbeträge werden nach Projektabschluss und Abnahme der Leistung fällig. Bei größeren Projekten können Teilzahlungen nach Erreichen definierter Meilensteine vereinbart werden.
(4) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(5) Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.
§ 6 Urheberrecht und Nutzungsrechte
(1) Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung der Vergütung die einfachen Nutzungsrechte an den erstellten Werken ein.
(2) Eine Übertragung der Nutzungsrechte auf Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
(3) Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die erstellten Arbeiten zu Referenzzwecken zu nutzen und zu veröffentlichen.
(4) Der Quellcode bleibt Eigentum des Auftragnehmers, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
§ 7 Gewährleistung
(1) Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen frei von Sach- und Rechtsmängeln sind.
(2) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme der Leistung.
(3) Bei Mängeln hat der Auftraggeber zunächst Anspruch auf Nacherfüllung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
(4) Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
§ 8 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
(2) Für sonstige Schäden haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung für mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 9 Kündigung
(1) Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen.
(2) Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen schriftlich kündigen.
(3) Bei Kündigung durch den Auftraggeber ist die Vergütung für bereits erbrachte Teilleistungen zu zahlen.
§ 10 Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, die sie im Rahmen der Zusammenarbeit erhalten, streng vertraulich zu behandeln.
(2) Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
(3) Von der Vertraulichkeit ausgenommen sind Informationen, die allgemein bekannt sind oder rechtmäßig von Dritten erhalten wurden.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
(2) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(3) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(4) Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
Stand dieser AGB: 5.8.2025